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Ablauf und Kosten

Falls Sie sich für eine Verhaltenstherapie in meiner Praxis interessieren, kontaktieren Sie mich bitte ausschließlich telefonisch.
Telefon: 09431 - 6104733
Sie erreichen mich in der Regel zu meinen telefonischen Sprechzeiten:
Montags 8.00 - 9.00 Uhr und 12.00 - 13.00 Uhr
Mittwochs 8.00 - 9.00 Uhr
Donnerstags 8.30 - 9.00 Uhr
Solllte meine Sprechzeit einmal nicht besetzt sein können, können Sie mir gern eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Ich werde Sie in den nächsten Tagen zurückzurufen.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Dieses unverbindliche Erstgespräch kann in der Regel relativ zeitnah vereinbart werden. Es dient einer ersten Abklärung der Symptomatik und des weiteren Prozederes. Sie werden Gelegenheit und Raum haben, Ihre Situation und Ihr Anliegen zu schildern und all Ihre Fragen zu stellen. Meist klärt sich schon in der ersten Stunde, ob eine gemeinsame Arbeit notwendig ist und ob wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können. Mir ist es sehr wichtig, dass die gegenseitige Chemie stimmt.

Probatorik

Die sog. „Probatorik“ umfasst bis zu max. 4 Sitzungen und findet vor der Einleitung der eigentlichen Psychotherapie statt. Hauptbestandteil der Probatorik ist die Erhebung einer ausführlichen Anamnese, eine exakte Diagnostik und eine Therapieplanung mit der Festlegung der gemeinsamen Therapieziele. Natürlich geht es auch darum zu prüfen, ob eine ambulante Psychotherapie mittels verhaltenstherapeutischer Methoden für Sie die beste und geeignetste Methode ist. In diesen ersten Stunden findet über die Ausstellung des Konsiliarberichts auch eine Kooperation mit Ihrem Haus- oder Facharzt statt.

Therapie

Im Anschluss an die Probatorik wird je nach Beschwerdebild entweder eine Kurzzeittherapie (KZT 1: 12 Sitzungen + KZT 2: 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Durch die Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenversicherung beginnt die eigentliche Therapiephase. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt, wobei eine Sitzung jeweils 50 Minuten dauert.

Kosten

Die Praxis steht allen Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, privater Krankenversicherungen und Beihilfeberechtigten sowie Selbstzahlern offen.

  • Gesetzliche Krankenkassen

Sofern eine Indikation besteht, werden die Kosten anstandslos von Ihrer Kasse übernommen. In diesem Fall rechne ich direkt mit der Krankenkasse ab. Lediglich einmal im Quartal muss Ihre Versichertenkarte eingelesen werden.

  • Private Krankenkassen und Beihilfe

Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Liegt eine Indikation zur Psychotherapie vor, werden die Kosten der Therapie in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich aber vorab bei Ihrer Versicherung nach Ihren Vertragsbedingungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapie, da diese durchaus verschieden sind. Auch die Antragsformulare müssen Sie in diesem Fall selbst bei Ihrer Kasse anfordern.

  • Selbstzahler

Natürlich können Sie sich auch entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen. In diesem Fall richtet sich die Honorierung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Gebührenhöhe liegt derzeit bei 100,55 € pro Sitzung (50 min).

Ablauf und Kosten: FAQ

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